GRS GmbH | German Rework Service - Outsourcing nach Maß!

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die GRS GmbH führt die ihr übertragenen Arbeiten im Sinn des § 631 BGB ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen aus. Der Besteller erkennt mit der Auftragserteilung an die GRS GmbH diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Die Geschäftsbedingungen gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung werden diesen allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen entgegenstehende Bedingungen unsererseits nicht anerkannt. Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Geschäfts- u. Zahlungsbedingungen berührt die Gültigkeit und Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Bei Unabwendbarkeit einzelner Bedingungen sind die Werkvertragspartner verpflichtet, im Sinne des tatsächlich gewollten zu verfahren Zustandekommen des Vertrages, Vergütung: Angebote von der GRS GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Werkvertrag kommt nach Bestellung erst durch die ausdrückliche Bestätigung seitens der GRS GmbH oder durch Ausführung der übertragenen Werkleistung zustande.


Zahlungsbedingungen:
Die GRS GmbH berechnet dem Besteller die Vergütung nach Maßgabe der vertraglichen Abrede. Wartezeiten auf Bereitstellung von Material, oder sonstige Verzögerungen, die nicht von uns verursacht werden, müssen mit berechnet werden. Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Nach diesem Zeitraum behält die GRS GmbH sich vor, Verzugszinsen zu berechnen. Sollte die GRS GmbH nach der dritten Mahnung gezwungen sein, einen Anwalt einzuschalten, werden die gesamten Anwaltskosten in Rechnung gestellt. Die GRS GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die GRS GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die GRS GmbH über den vollen Umfang des Betrages verfügen kann. Die GRS GmbH ist berechtigt, für sich abgeschlossene Teile und vereinbarte Leistungen, Zwischenabrechnungen zu erstellen. Die GRS GmbH ist auch berechtigt, für bestimmte Zeiträume, etwa jeweils eine Woche, Zwischenrechnungen zu erstellen.

Lieferverzögerung, Haftung, Gewährleistung:
Die GRS GmbH verpflichtet sich, die ihr übertragenen Werkleistungen nach Maßgabe der Vertraglichen Abrede fristgerecht auszuführen. Liefer- bzw. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung und so weiter, auch wenn sie bei Lieferanten von der GRS GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten - hat die GRS GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Eine Ersatzpflicht besteht nicht. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind gegenüber der GRS GmbH unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. Sie werden zunächst auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Sofern die Nachbesserung nach angemessener Frist fehlschlägt, kann der Besteller nach seiner Wahl von Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) gebrauch machen. Gewährleistungsansprüche gegen die GRS GmbH stehen nur dem Besteller unmittelbar zu und sind nicht abtretbar. Die Haftung von der GRS GmbH für Schäden aus ihrer werkvertraglichen Tätigkeit wird ausgeschlossen, sofern nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzliche Vertragsverletzung in Rede stehen kann. Für etwaige Haftungsansprüche besteht eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 3 Millionen € je Schadensereignis jährlich für Personen- und / oder Sachschäden. Für Kundenwaren / Geräte und Maschinen die sich in den Räumlichkeiten der Firma GRS GmbH befinden besteht Versicherungsschutz in Höhe von 50.000,-- € bei Brand- / Wasser- und Diebstahlschäden.

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
Die Tätigkeit des GRS GmbH-Mitarbeiters beim Auftraggeber unterliegt den für den Betrieb des Auftraggebers geltenden Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Auftraggeber unbeschadet der Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle am Beschäftigungsort des Mitarbeiters geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden und Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind. Der Auftraggeber hat den Mitarbeiter über die bei den zu verrichtenden Tätigkeiten auftretenden arbeitsspezifischen Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung vor Beginn der Beschäftigung zu informieren. Soweit der Mitarbeiter bei der Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt ist oder gefährdende Tätigkeiten im Sinne der BGV A 4 ausübt, hat der Auftraggeber vor Beginn dieser Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchzuführen. Im Falle eines Arbeitsunfalls hat der Auftraggeber die GRS GmbH-Zentrale unverzüglich zu benachrichtigen.


Deutsches Recht; Gerichtsstand:
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen der GRS GmbH und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentliche rechtliches Sondervermögen ist, ist das Amtsgericht Besigheim bzw. Landgericht Heilbronn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

- Stand 03/2017 -

ISO
OEKO
BVL
BME

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Die Menschen bei der GRS GmbH
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Und um in einem Markt der von starkem Wettbewerb geprägt ist bestehen und weiter wachsen zu können, benötigen wir die richtigen Mitarbeiter ...

 

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Tel: +49 (0) 7143 - 899 2098
Fax: +49 (0) 7143 - 899 8350
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